TL;DR
Als Facharzt können Sie mit dem dubidoc Partnerpraxis-Modul Terminkontingente für Haus- und Kinderarztpraxen für die Vermittlung dringender Notfälle freischalten. Ihre Partnerpraxen fragen dann bei Ihnen mit nur drei Klicks dieTermine an, die Sie nur noch bestätigen müssen. Gleichzeitig wird der Vermittlungsvorgang dokumentiert, um den Hausarztvermittlungsfall effizient und einfach abzurechnen.
Nutzen Sie das Potenzial der koordinierten Terminvermittlung voll aus und steigern Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis — mit dubidoc
Inhaltsverzeichnis
Es ist an der Zeit, die Vermittlung dringender Termine in ihrer Bedeutung als Honorarfaktor neu zu bewerten. Die Anpassung des Honorars hierfür ist kein bloßes Zugeständnis nach dem Wegfall des Neupatientenbonus. Beim sogenannten Kinderarzt- oder Hausarztvermittlungsfall sind zusätzlich zu den etrabudgetär abrechenbaren Leistungen noch weitere Zuschläge möglich. Diese erhalten Sie übrigens auch, wenn Sie diese Aufgaben an Ihr Praxisteam delegieren. Wir klären auf, wie Sie durch intelligente Terminmanagementstrategien signifikant von diesem Vergütungssystem profitieren.
Was ist ein Hausarztvermittlungsfalls?
Die effiziente Koordination von Facharztterminen ist ein entscheidendes Element für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Gesetzgeber 2019 verschieden Maßtnahmen ergriffen, damit gesetzlich versicherte Patienten schneller einen Arzttermin erhalten. Diese dringliche Terminvermittlung kann sowohl vom überweisenden wie auch empfangenden Arzt abgerechnet werden.
Damit ein Terminvermittlungsfall in der ärztlichen Praxis korrekt abgerechnet werden kann, müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein. Essentiell ist, dass Hausärzte sowie Kinderärzte nach Feststellung der Notwendigkeit einer Facharzt-Behandlung, für den Patienten einen Facharzttermin vereinbaren. Die Behandlung muss spätestens am 4. Kalendertag nach der initialen Feststellung starten. Falls trotz medizinischer Notwendigkeit eine Terminvereinbarung durch den Patienten selbst nicht möglich war, kann ein Terminvermittlungsfall bis zum 35. Kalendertag nach der Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit beginnen. Hierzu muss ab dem 24. Kalendertag eine Begründung auf dem Abrechnungsschein angeben werden.
Informationen für die Fachartzpraxis zum „Hausarztvermittlungsfall“
Fachärzte erhalten für jeden vermittelten Patient eine volle Vergütung aller Leistungen im Quartal, wenn alle Voraussetzungen für die Terminvermittlung durch den Haus- oder Kinderarzt erfüllt sind. Zur Wahrung der Nachvollziehbarkeit ist es unabdingbar, dass die Betriebsstättennummer (BSNR) der Facharztpraxis korrekt auf der Überweisung vermerkt wird. Zusätzlich müssen im System der Haus- oder Kinderarztpraxis die Gebührenordnungspositionen (GOP) 03008/04008 zusammen mit der BSNR der Facharztpraxis eingepflegt werden.
Eine weitere zentrale Rolle spielt die Bestätigung des Termins durch die Facharztpraxis, die für den zuweisenden Arzt und gegebenenfalls für die Abrechnungsstelle ersichtlich sein muss. Zudem ist für eine valide Abrechnung erforderlich, dass der vermittelte Termin dem Erstkontakt des Patienten in dem jeweiligen Quartal entspricht. Sollte der Patient in demselben Quartal bereits in fachärztlicher Behandlung gewesen sein, wäre eine erneute Abrechnung für die Terminvermittlung nicht zulässig.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Fachartzpraxis zusätzlich zur vollständig extrabudgetären Abrechnung pro Vermittlungspatient abhängig vom Zeitpunkt nach Feststellung der Behanldungsnotwendigkeit folgende Zuschläge auf die Grundgebühr berechnen:
- 1 bis 3 Tage 100 % (A)
- 5 bis 14 Tage 80 % (B)
- Bis 35 Tage 40 % (C)
Facharztpraxis: Schritt für Schritt den Hausarztvermittlungsfall anlegen
Um einen von einem Hausarzt vermittelten Facharzttermin korrekt in Ihrer Praxissoftware zu dokumentieren und abzurechnen, beachten Sie bitte folgende Schritte:
- Erstellen Sie im Praxisverwaltungssystem einen neuen „Überweisungsschein“.
- Markieren Sie den Abrechnungsvorgang bzw. den Überweisungschein im PVS als die Vermittlungsart „HA-Vermittlungsfall“ .
- Tipp: Dokumentieren Sie bereits zum Zeitpunkt der Terminvergabe, dass es sich bei dem Patienten um einen „HA-Vermittlungsfall“ handelt und vermerken Sie das Datum der festgestellten Behandlungsnotwendigkeit.
- Ergänzen Sie die entsprechende Abrechnungsziffer für den Zuschlag und versehen Sie diese mit dem zugehörigen Anhang, je nach Wartezeit (B für 1-4 Tage mit 100%, C für 5-14 Tage mit 80%, D für 15-35 Tage mit 40%).
- Die restlichen Abrechnungschritte übernimmt das PVS automatisch.
Informationen für Zuweiserpraxen zum „Hausarztvermittlungsfall“
Für die zuweisenden Hausärzte und Kinderärzte, die ihren Patienten eine rasche fachärztliche Versorgung vermitteln möchten, bietet das System der Hausarztvermittlungsfälle wichtige Möglichkeiten – und einige Regeln. Zunächst können Sie ohne Probleme diese Aufgabe der Terminvereinbarung Ihrem Praxisteam übertragen, Nach der Terminanfrage, ist es erforderlich, dass diese vom Facharzt bestätigt wird, um die Prozesskette zu schließen. Die entsprechende Honorarpauschale wird den vermittelnden Ärzten dabei garantiert, unabhängig davon, ob letztlich eine Behandlung stattfindet oder nicht.
Es ist jedoch zu beachten, dass eine Abrechnung des Zuschlags nicht möglich ist, sofern der Patient bereits im laufenden Quartal bei dem entsprechenden Facharzt in Behandlung war – dies sollte vor der Terminfestsetzung geklärt werden. Zudem gilt die Regel, dass der Facharzt, zu dem der Patient überwiesen wird, nicht im selben Ärztenetzwerk oder medizinischen Versorgungszentrum wie der überweisende Arzt tätig sein darf. Sie dürfen aber den Zuschlag für die Vermittlung zu unterschiedlichen Fachärzten mehrfach im Quartal abrechnen, falls für den Patienten mehrere dringliche Termine erforderlich sind.
Zuweiser: Schritt für Schritt den Hausarztvermittlungsfall anlegen
Die Haus- oder Kinderarztpraxis stellt eine reguläre Überweisung aus, wobei die zentrale Information, die Betriebsstättennummer (BSNR) der Facharztpraxis, in das entsprechende Feld für „BSNR des vermittelten Facharztes“ in ihrer Praxissoftware eingefügt werden muss. Die korrekte Angabe der Gebührenordnungspositionen 03008 / 04008 im System ist ausschlaggebend, denn dadurch wird die Vermittlungspauschale in Höhe von 15 Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) automatisch berücksichtigt und abgerechnet.
Im Freitextfeld der Abrechnungsziffer ist es ferner erforderlich, den spezifischen Hinweis zu platzieren, dass eine eigenständige Terminvereinbarung durch den Patienten aufgrund bestimmter medizinischer Umstände nicht angemessen oder zumutbar ist und demnach eine Terminservicestellen-Vermittlung ausgeblieben ist. Sollte der vereinbarte Termin zudem 24 Tage oder später nach der Ermittlung des Behandlungsbedarfs stattfinden – jedoch spätestens bis zum 35. Tag – muss eine medizinische Begründung für diese Verzögerung deutlich in der Krankenakte dokumentiert werden. Das Einhalten dieser Schritte ermöglicht den Hausarztpraxen eine klare Dokumentation und sorgt für eine transparente Kommunikation mit den Fachpraxen und der KV.
Terminzuweisung mit dubidoc online organisieren
Die Koordination von Arztterminen zwischen überweisender und empfangender Praxis kann oftmals kompliziert und zeitintensiv sein. Mit der einzigartigen Terminzuweisungsplattform von dubidoc wird dieser Prozess entscheidend vereinfacht und digitalisiert. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie die Terminzuweisung mit dubidoc in wenigen Klicks funktioniert:
- Einladungslink an die zuweisende Praxis verschicken
Die Facharztpraxis versendet einen Einladungslink an zuweisende Arztpraxen. Über diesen Link kann die zuweisende Praxis ohne Änderung ihrer Arbeitsabläufe und ohne den dubidoc Online-Terminplaner selbst zu nutzen einen Termin buchen. Hierzu werden lediglich zuvor freigegebene Terminslots angezeigt. Zu keiner Zeit erhält die zuweisende Arztpraxis Zugriff den dubidoc Onine Terminplaner der Facharztpraxis.
- Absenden der Terminanfrage
Ist ein passender Termin gefunden, trägt die MFA oder der Arzt nur wenige Patientendaten ein und sendet die Terminanfrage an die Facharztpraxis ab.
- Terminbestätigung durch die Facharztpraxis
Die MFAs der Facharztpraxis können mit einem Klick die Terminanfrage bestätigen und der Patient wird über die Termindaten informiert. Alternativ kann die Terminbestätigung wahlweise auch automatisch erfolgen.
Fazit: Dubidoc Partnerpraxis-Modul erleichtert die Terminvermittlung und Abrechnung
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