Abrechnung von Wahlleistungen: Grundlagen der Privatabrechnung nach GOÄ und IGEL

Inhaltsverzeichnis

Als Arzt erbringen Sie für Ihre Patienten verschiedene medizinische Leistungen, die zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden, zum Teil aber auch nicht. Letztere werden als Wahlleistungen oder individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet und können den Patienten als Zusatzleistungen angeboten werden. Die Abrechnung dieser Leistungen ist jedoch nicht so einfach wie die Abrechnung von GKV-Leistungen. Sie müssen bestimmte Regeln und Vorschriften befolgen sowie unterschiedliche Gebührenordnungen und Softwaretools verwenden.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Grundlagen der Privatabrechnung nach GOÄ und IGeL und wie Sie mit dubidoc Ihren Abrechnungsprozess vereinfachen und optimieren können

Was ist die GOÄ und wie funktioniert sie?

GOÄ steht für Gebührenordnung für Ärzte, die gesetzliche Gebührenordnung für Ärzte in Deutschland. Sie regelt die Preise für alle ärztlichen Leistungen, die nicht von der GKV übernommen werden, wie z. B. Leistungen für privat versicherte Patienten, Selbstzahler und IGeL-Leistungen. Die GOÄ enthält ein Verzeichnis von über 8.000 Gebührennummern, die jeweils mit einem Punktwert und einem Basissatz versehen sind. Der Punktwert gibt die relative Komplexität und den Aufwand der Leistung an, während der Basisfallwert ein fester Betrag ist, der jedes Jahr von der Regierung angepasst wird. Die Gebühr für jede Leistung wird durch Multiplikation des Punktwerts mit dem Basissatz berechnet. Beträgt der Punktwert einer Leistung zum Beispiel 100 und der Basissatz 0,058287 Euro, so beträgt das Honorar 5,83 Euro.

Die GOÄ erlaubt es den Ärzten auch, je nach den Umständen und dem Einverständnis des Patienten höhere Gebühren als die berechneten zu berechnen. Dies geschieht durch Anwendung eines Multiplikators, der zwischen 1 und 3,5 liegen kann, auf die berechnete Gebühr. Beträgt der Multiplikator beispielsweise 2, wird das Honorar verdoppelt. Der Multiplikator kann verwendet werden, um den erhöhten Schwierigkeitsgrad, den Zeitaufwand oder das Risiko der Leistung widerzuspiegeln oder um die besondere Qualifikation oder Ausrüstung des Arztes zu berücksichtigen.

Der Multiplikator muss jedoch begründet und dokumentiert werden, und der Patient muss darüber informiert werden und dem Multiplikator zustimmen, bevor die Leistung erbracht wird. Andernfalls kann der Arzt mit rechtlichen Konsequenzen oder Beschwerden des Patienten oder der Versicherung rechnen

Was sind IGeL und wie können Sie sie Ihren Patienten anbieten?

IGeL sind medizinische Leistungen, die nicht zum Regelleistungskatalog der GKV gehören und die der Patient aus eigener Tasche bezahlen muss. Beispiele für IGeL sind Reiseimpfungen, Akupunktur, kosmetische Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen oder zusätzliche Ultraschalluntersuchungen. IGeL können sowohl für den Arzt als auch für den Patienten von Vorteil sein, da sie die Qualität der Versorgung verbessern, die Patientenzufriedenheit steigern und zusätzliche Einnahmen für die Praxis generieren können.

Allerdings ist das Angebot von IGeL für Ihre Patienten auch mit einigen Verpflichtungen und Risiken verbunden. Sie müssen Ihre Patienten über Art, Umfang, Notwendigkeit und Kosten der Leistung sowie über die möglichen Alternativen und die Folgen eines Verzichts auf die Leistung aufklären. Sie müssen das schriftliche Einverständnis des Patienten einholen und eine separate Rechnung für die Leistung ausstellen. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Leistung medizinisch gerechtfertigt und wissenschaftlich belegt ist und den berufsständischen Standards und Leitlinien entspricht. Wenn Sie dies nicht tun, kann es zu Rechtsstreitigkeiten, Beschwerden oder sogar zu Anschuldigungen wegen Betrugs oder Kunstfehlern kommen.

Wie kann man IGeL nach GOÄ abrechnen?

IGeL unterliegen der gleichen Gebührenordnung wie privatärztliche Leistungen, nämlich der GOÄ. Die GOÄ ist eine gesetzliche Regelung, die die Gebühren für die ärztlichen Leistungen in Deutschland festlegt. Sie besteht aus einem Gebührenkatalog, in dem die Leistungen und die dazugehörigen Punktwerte aufgeführt sind, und einer Gebührenordnung, die die Mindest- und Höchstmultiplikatoren festlegt, die auf die Punktwerte angewendet werden können. Der Punktwert ist derzeit auf 5,82873 Cent festgelegt, d.h. das Grundhonorar für eine Leistung ergibt sich aus dem Punktwert multipliziert mit der Anzahl der Punkte. Der Multiplikator kann von 1,0 bis 3,5 für persönliche Leistungen, von 1,0 bis 2,5 für technische Leistungen und von 1,0 bis 1,3 für Laborleistungen reichen. Der Multiplikator kann je nach Komplexität, Schwierigkeit, Zeitaufwand und Verantwortung der Leistung sowie nach dem Zustand und den Wünschen des Patienten angepasst werden.

Bei der Abrechnung von IGeL müssen Sie sich an das Regelwerk der GOÄ sowie an die Auslegungsrichtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) halten. Sie müssen die entsprechende Leistung aus dem Gebührenkatalog auswählen oder eine analoge Bewertung verwenden, wenn die Leistung nicht aufgeführt ist. Sie müssen den entsprechenden Multiplikator anwenden und begründen, wenn er den Schwellenwert von 2,3 für persönliche Leistungen überschreitet. Sie müssen eine klare und verständliche Rechnung ausstellen, die die Leistungsnummer, die Beschreibung, das Datum, das Honorar, den Multiplikator und den Gesamtbetrag enthält. Außerdem müssen Sie die in der GOÄ genannten Ausschlüsse, Einschränkungen und Leistungskombinationen beachten.

Wie kann dubidoc Sie bei der Abrechnung von IGeL unterstützen?

Dubidoc ist ein intelligenter Online-Terminkalender, der Sie bei der Verwaltung Ihrer Praxis und der Optimierung Ihrer Abrechnungsprozesse unterstützt. Mit dubidoc können Sie IGeL online anbieten und buchen sowie Erinnerungen und Bestätigungen per E-Mail oder SMS an Ihre Patienten senden. Dubidoc lässt sich auch in Ihre Praxissoftware integrieren und überträgt die Patientendaten und die Leistungsinformationen automatisch in Ihr Abrechnungssystem. Dubidoc hilft Ihnen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Fehler und Konflikte zu vermeiden und Ihren Umsatz und die Zufriedenheit Ihrer Patienten zu steigern.

Dubidoc ist einfach zu bedienen, sicher und mit den meisten Praxissoftwaresystemen kompatibel. Sie können dubidoc nach Ihren Bedürfnissen und Vorlieben anpassen und entscheiden, welche Leistungen online buchbar sind und welche Ihre Zustimmung erfordern. Sie können auch unterschiedliche Gebühren und Multiplikatoren für verschiedene Leistungen und Patientengruppen festlegen und je nach Einzelfall anpassen. Dubidoc bietet Ihnen auch Statistiken und Berichte über Ihre Praxisleistung und Ihre Abrechnungsergebnisse.

Dubidoc ist der intelligente Termin- und Ressourcenmanager für Ihre Praxis. Er hilft Ihnen, IGeL nach der GOÄ und den gesetzlichen und ethischen Standards anzubieten und abzurechnen. Mit dubidoc können Sie die Qualität der Versorgung verbessern, die Patientenzufriedenheit steigern und zusätzliche Einnahmen für Ihre Praxis generieren.

Schritte für Wahlleistungen und IGeL nach GOÄ

Um Wahlleistungen und IGeL nach GOÄ abrechnen zu können, müssen Sie folgende Schritte beachten:

  • Informieren Sie den Patienten über die Leistung, deren Nutzen, Risiken, Alternativen und Kosten. Sie müssen die schriftliche Zustimmung des Patienten einholen, bevor Sie die Leistung erbringen. Sie können die offiziellen IGeL-Vertragsvorlagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verwenden oder einen eigenen Vertrag erstellen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Erbringen Sie die Leistung nach den fachlichen Standards und dokumentieren Sie sie in der Patientenakte. Sie müssen sicherstellen, dass die Leistung für den Zustand und die Bedürfnisse des Patienten angemessen, notwendig und wirksam ist
  • Wählen Sie die entsprechende Gebührennummer und den Multiplikator für die Leistung aus der GOÄ-Liste. Sie müssen den Multiplikator begründen, wenn er höher als 2,3 ist, und Sie können nicht mehr als die nach der GOÄ zulässige Höchstgebühr berechnen. Sie können auch mehrere Gebührennummern zusammenfassen, wenn die Leistung aus mehreren Bestandteilen besteht, müssen aber Doppelberechnungen oder sich überschneidende Gebühren vermeiden.
  • Erstellen Sie eine Rechnung für die Leistung und senden Sie diese an den Patienten oder dessen PKV. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten: Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Steuernummer, den Namen, die Adresse und den Versicherungsstatus des Patienten, das Datum und die Beschreibung der Leistung, die Gebührennummer, den Punktwert, den Multiplikator und die Gebühr für jede Leistung, den Gesamtbetrag und die Zahlungsbedingungen sowie einen Verweis auf die GOÄ und den IGeL-Vertrag. Sie können eine Abrechnungssoftware oder einen Abrechnungsdienst verwenden, um Ihre Rechnungen zu erstellen und zu verwalten, oder Sie können sie manuell erstellen. Sie können auch verschiedene Rechnungsformate verwenden, z. B. Papier, PDF oder ZUGFeRD.

Schlussfolgerung

Die Privatabrechnung nach GOÄ und IGeL ist ein wichtiger und komplexer Aspekt Ihrer Praxis, da sie sich auf Ihr Einkommen und Ihren Ruf auswirken kann. Daher müssen Sie mit den Regeln und Vorschriften vertraut sein und die entsprechenden Tools und Software nutzen, um Ihren Abrechnungsprozess zu erleichtern und zu optimieren. Dubidoc ist ein intelligenter und zugänglicher Online-Terminkalender, der Sie bei der Privatabrechnung sowie bei anderen Aspekten Ihres Praxismanagements unterstützen kann.

Mit dubidoc können Sie Wahl- oder IGeL-Leistungen einfacher und effektiver anbieten und abrechnen sowie die Zufriedenheit und Loyalität Ihrer Patienten verbessern.

Weitere Artikel

Jetzt zum Newsletter anmelden

Verpassen Sie keine Neuigkeiten rund um die digitale Arzt-Praxis

*Pflichtfeld